Sie hatten einen Unfall, hier finden Sie eine kleine Anleitung im Schadensfall.
Im Schadenfall ist zu beachten:
1. Übergeben Sie das Fahrzeug nur an eine Vertragswerkstatt.
2. Informieren Sie die zuständige Versicherung.
3. Beauftragen Sie bei größeren Reparaturen einen Sachverständigen.
4. Auch bei Versicherungsschäden haben Sie ein Recht, Ihr Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Die Einstufung in die richtige Kaskotypenklasse berücksichtigt die notwendige Reparaturtechnik. Falls Sie im Schadenfall aufgefordert werden, eine anonyme Werkstatt aufzusuchen, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt einzuschalten.
5. Unterschreiben Sie keinen Auftrag, wenn Ihnen die Anwendung der vom Hersteller vorgeschriebenen Reparaturtechnik nicht garantiert wird.